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AU Befreiung

Verfasst: 08.11.2009, 13:15
von Jörg
Hallo.
Habe im Netz in einem anderen Forum die Bescheinigung für eine AU Befreiung gefunden, die teilweise je nach Tüv Prüfer und Zulassungsstelle noch gelten soll.
Einfach mal versuchen.
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Gruß Jörg
...ist auch hier nicht richtig aufgehoben. :roll:
Vieleicht könnte der Sebastian diesen Beitrag eine Rubrik höher eintragen in das Nachschlagewerk.

Verfasst: 08.11.2009, 13:19
von Jörg
Ist ein wenig unleserlich geworden. :oops:
"Drüben" ist es aber unter meinem Namen in meiner Galerie besser zu sehen und auch auszudrucken.

Verfasst: 10.11.2009, 16:06
von Klingonen-Thomas
Offiziell gab es diese AU-Befreiung NIE - da haben sich wohl eher diverse Prüfer "belabern" lassen, aufgrund dieses papiers ne AU-Befreiung einzutragen.
Diese Ausnahmegenehmigung besagt im Ursprung lediglich, daß diverse Opel damals als Neufahrzeuge zulassungsfähig blieben, obwohl es schon neue Grenzwerte gab. Das hat aber im Endeffekt nichts mit der Abgasuntersuchung zu tun.

Verfasst: 10.11.2009, 19:50
von METTO
Mosh,

genau das was der Klingone erzählt hat mir mein TÜV Heini auch gesagt und es gibt Fahrzeuge die da gar nicht mehr von betroffen sind, habe einen 17S und ein 19S gehabt die wohl schon ab Werk mit den passenden Werten ausgestattet waren, späte Fahrzeuge die nach 6/71 vom Band liefen.


METTO

Verfasst: 05.04.2011, 23:11
von Kickdownzug
Bei mir hieß es beim TÜV "alles vor Erstzulassung 09/69 ist befreit. Meiner wurde am 1.9.69 zugelassen. Pech gehabt :cry:

Verfasst: 05.04.2011, 23:17
von Joan
Kickdownzug hat geschrieben:Bei mir hieß es beim TÜV "alles vor Erstzulassung 09/69 ist befreit. Meiner wurde am 1.9.69 zugelassen. Pech gehabt :cry:
Kenn ich auch so.
Und ich glaube die Bescheinigung gab es damit Fahrzeuge der selben Reihe durchkamen. Ein Rekord ausm Oktober hatte ja nicht andere Werte als ausm September...

Verfasst: 06.04.2011, 10:15
von Driver
Ich hab das Thema mit dem TÜV schon mal breit getreten. Der Mann hat sich die Zeit genommen um sich einzulesen.

Wie oben schon gesagt wurde - das Papier ist keine AU Befreiung und war es nie!

Es ist nur eine Bescheinigung/Ausnahmegenehmigung das die Betreffenden Fahrzeuge die Werte der AU nicht einhalten müssen !

Ergebniss des Ganzen: Die AU muss gemacht werden, denn das Fahrzeug ist ja AU pflichtig, da gibts nichts drann zu rüttlen.

ABER: Das Fahrzeug braucht die Werte nicht zu Erfüllen !

Was dann zu einem AU Bericht mit dem Text führt: AU nicht bestanden/ Werte nicht erfüllt - Plakette zugeteilt lt. Ausnahmegenehmigung....

:wink:

Klingt komisch is aber so !

Grüße

Georg