Bondage-Utensilien reinigen

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Der Redundant
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Bondage-Utensilien reinigen

Beitrag von Der Redundant »

Moin,

bevor ich die geilen lila Sicherheitsgurte einbaue, würde ich die Biester gerne mal reinigen. Gibt es da spezielle Tipps, Hinweise oder Empfehlungen?

Bild


"Die herrschenden Eigenschaften der Menschen sind nicht jene, welche sie zur Schau tragen, sondern im Gegenteil jene, welche sie am liebsten verbergen" (Luc de Clapiers)
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Baur-eta
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Beitrag von Baur-eta »

Ich denke, ein lauwarmes Bad in Wasser mit Feinaschmittel (zB Persil) und eine weiche Bürste müßten Wunder wirken.... :D
CCR
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Beitrag von CCR »

Dampfreiniger mit Bürstenaufsatz!
Senator D.
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Beitrag von Senator D. »

Baur-eta hat geschrieben:... mit Feinaschmittel
die zeiten sind ja wohl vorbei... :lol:
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Baur-eta
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Beitrag von Baur-eta »

Senator D. hat geschrieben:
Baur-eta hat geschrieben:... mit Feinaschmittel
die zeiten sind ja wohl vorbei... :lol:
Ich hatte erst "Waschmittel" geschrieben und es dann umgeändert, das auch wirklich klar ersichtlich ist, das ich das Zeugs für die Waschmaschiene meine :idea: :oops:
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Commocruiser
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Beitrag von Commocruiser »

Ich habe bei mir Polsterreinigerspray und ne kleine Bürste genommen.
Das hat wunderbar funktioniert.
Gruß Sven
stephen73
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Beitrag von stephen73 »

Baur-eta hat geschrieben:
Senator D. hat geschrieben:
Baur-eta hat geschrieben:... mit Feinaschmittel
die zeiten sind ja wohl vorbei... :lol:
Ich hatte erst "Waschmittel" geschrieben und es dann umgeändert, das auch wirklich klar ersichtlich ist, das ich das Zeugs für die Waschmaschiene meine :idea: :oops:
denke, es ging um die "asche" im "feinaschmittel". mit asche im wasser hat man wohl im mittelalter die klamotten gereinigt... :icon_alt_01
Klingonen-Thomas
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Re: Bondage-Utensilien reinigen

Beitrag von Klingonen-Thomas »

Der Redundant hat geschrieben:Moin,

bevor ich die geilen lila Sicherheitsgurte einbaue, würde ich die Biester gerne mal reinigen. Gibt es da spezielle Tipps, Hinweise oder Empfehlungen?

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Mein Tipp - steck se in ne Tüte und pack se in den Schrank. Ergebnis: keine störenden Gurte im Auto - und die Gurte im Schrank bleiben schön sauber :lol: :twisted: :wink:
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Der Redundant
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Beitrag von Der Redundant »

Gurte stören mich nicht (mehr)! In dem Wagen waren und sind Gurte drin, also müssen auch Gurte drin bleiben. Nur: Benutzen muss ich sie ja nicht – der Wagen wurde laut Papieren erstmals am 01.01.1970 zugelassen. Da gab es noch keine Anschnallpflicht! :D
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stephen73
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Beitrag von stephen73 »

wenn welche drin sind, isses egal, wann der wagen zugelassen ist. anschnallpflicht!

hab ich ma gehört :wink:
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opelfreund
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Beitrag von opelfreund »

"Anschnallpflicht / Gurtpflicht
Grundsätzlich besteht in Deutschland Gurtpflicht. Wird diese mißachtet, so ist mit einem Bußgeld i.H.v. EURO 30,00 (Bußgeldkatalog, Ziffer 100) zu rechnen. Dies setzt voraus, daß ein vorgeschriebener Sicherheitsgurt nicht benutzt wurde. Gurtpflicht besteht jedoch dann nicht, wenn ein entsprechender Sicherheitsgurt nicht vorhanden ist, ein bestehender Gurt kaputt gegangen ist oder sich dieser aufgrund eines Defekts nicht anlegen läßt."

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Heinz Erhardt
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Der Redundant
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Beitrag von Der Redundant »

Das betrifft Schmerzensgeld und so: Wenn vorhandene, aber nicht vorgeschriebene Gurte nicht angelegt wurden, kann die zuständige Versicherung die Zahlungen empfindlich kürzen. In dem betreffenden Paragrafen des Gesetzes steht ausdrücklich drin, dass vorgeschriebene Gurte anzulegen sind. Bei Fahrzeugen, die vor dem 01.04. erstmals zugelassen wurden, sind die Gurte aber nicht vorgeschrieben!

Aber wegen der Schmerzensgeldgeschichte würde ich vorhandene Gurte sowieso anlegen! Fünfstellige Euro-Beträge wären mir persönlich zu hohe Preise für Bequemlichkeit! :o
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opelfreund
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Beitrag von opelfreund »

Mitverschulden trotz nichtbestehender Anschnallpflicht:

"Das Oberlandesgericht hatte im Rahmen eines verkehrstechnisch bedingten Rechtsstreits (10 U 55/99) entschieden, dass einen nicht angeschnallten Fahrer Mitschuld treffe, wenn er sich bei einem Unfall Verletzungen zuzieht. Dies auch, wenn bei einem Fahrzeug gar keine Anschnallpflicht besteht und keine Gurte vorhanden sind. Dieses Urteil ist besonders interessant, weil viele unserer Fahrzeuge, baujahresbedingt gar keine Gurte haben. Der Gesetzgeber hat Fahrzeuge, die vor dem 01.04.1970 erstmals zugelassen sind, von der Nachrüstpflicht befreit. die Fahrzeugen, die zwischen dem 01.04.1970 und dem 01.04.1974 erstmals in den Verkehr gekommen sind, ist das Vorhandensein von entsprechenden Verankerungen im KFZ für Nachrüstpflicht entscheidend. Mit diesem Urteil kann es nun passieren, dass Fahrer eines historischen Fahrzeugs, im Falle eines Unfalls, eine Mithaftung eingeräumt wird, obwohl für ihn die Pflicht des Anschnallens nicht bestand. Die Mithaftung bezieht sich auf die eigenen Verletzungen. Da dieses Urteil gewaltige Kreise zeiht, werden zukünftige Gerichtsentscheidungen wohl auch zu dem Ergebnis kommen, dass Verletzungen durch die Tatsache, dass man nicht angeschnallt war, erheblich schwerer ausgefallen sind. Mit diesem Urteil können nun Versicherer, Abzüge geltend machen. Das Oberlandesgericht begründet dies nun so: Die Klägerin habe gegen Ihre eigenen Interessen verstoßen und sich bewusst einer Gefahr ausgesetzt, indem sie auf dem Sitz ohne Sicherheitsgurt gesessen hat. Dies habe dazu geführt, dass die Klägerin schwerwiegendere Verletzungen erlitten habe, die bei Vorhandensein eines Gurtes nicht so gravierend gewesen wären. Dieses Mitverschulden wir mit einer Quote von 20% gewertet, und das Gericht kürzte die Schadensersatzansprüche der Klägerin entsprechend. Zwei weiter Mitfahrerinnen auf der Rücksitzbank waren bei dem Unfall ebenso nicht angeschnallt, obwohl für diese Plätze Gurte vorhanden waren. In einem weiteren Verfahren wurde deren Mitverschulden mit einer Quote von 40% bewertet, da für die eine Anschnallpflicht, sowie eine Anschnallmöglichkeit bestand. Im Klartext: Werden Gurte in Fahrzeuge vor Baujahr (Erstzulassung) 01.04.1970 bzw. 01.04.1974 nachgerüstet, müssen sie auch angelegt werden. Knallts vor diesem Datum auch ohne Gurt, dann hat man leider Pech gehabt und muss mit Kürzungen bei Schadensersatz rechnen."

Quelle: DUS
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opelfreund
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Beitrag von opelfreund »

Und noch einen:

Gurtpflicht bei Oldtimern:

"Fahrzeuge die vor dem 01. April 1970 erstmals zugelassen wurden, egal wo (aber nachweisbar mit Title oder ähnlichem), sind von der Gurtpflicht befreit! Außer es sind bereits Gurte eingebaut (auch wenn erst nachträglich geschehen), dann ist man verpflichtet diese zu tragen! Ansonsten drohen DM 60,- pro nicht angeschnallter Person Strafe, bei nicht angeschnallten Kindern sogar DM 80,-. Auch wenn für Fahrzeuge die keine Gurte haben auch keine Gurte haben müssen (s.o.) keine Gurtpflicht besteht, kann im Schadensfall ein Problem entstehen:

Der Bundesgerichtshof geht wohl in "ständiger Rechtssprechung" davon aus, daß entstandene Verletzungen mit angelegtem Sicherheitsgurt geringer ausfallen würden. Hierbei wird sich der Halter eines oben genannten Fahrzeuges ein Mitverschulden einrämen lassen müssen, denn ein Gegenbeweis zu führen wird schwerfallen. Man fährt also ohne sich im Straßenverkehr anzuschnallen, haftungsrechtlich gesehen vor dem und nach dem 01. April 1970 auf eigenes Risiko!

In Kurzform bedeutet dies: Man darf ein historisches Fahrzeug im Straßenverkehr (ohne eingebaute Gurte) fahren, wird aber im Falle eines Unfalls ein Mitverschulden, z.B. bei eigenen Verletzungen, sich gefallen lassen müssen - selbst dann wenn man den Unfall nicht verursacht hat!"

Quelle: DUS
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Heinz Erhardt
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Beitrag von Der Redundant »

opelfreund hat geschrieben:Und noch einen:

Gurtpflicht bei Oldtimern:

"Fahrzeuge die vor dem 01. April 1970 erstmals zugelassen wurden, egal wo (aber nachweisbar mit Title oder ähnlichem), sind von der Gurtpflicht befreit! Außer es sind bereits Gurte eingebaut (auch wenn erst nachträglich geschehen), dann ist man verpflichtet diese zu tragen!
Oh, das wusste ich noch nicht! Aber ich würde mich sowieso anschnallen, wenn Gurte vorhanden sind (ja, ich weiß, ich bin "uncool" und ich bin ein mentaler Jägerzaunzieher – und da bin ich stolz drauf!). 8)
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