ich habe gerade einen Bericht gesehen, wo ich dachte, dass kann doch nicht wahr sein !
Nach einem Verkehrsunfall, soll die nachweislich unschuldige Geschädigte mit einem Kontoauszug nachweisen, dass sie vor 18 Jahren das Auto bezahlt hat und somit auch Anspruchsberechtigt ist !?
Der Kaufvertrag und die Eintragung im Brief reichten vor Gericht nicht aus ....
Weitere Möglichkeit wären Zeugen.
Die möglichen Beteiligten sind allerdings bereits verstorben...
L.G. Dietmar
WENN DU WILLST DAS ES RICHTIG WIRD MACH ES SELBST!!!!!
re681 hat geschrieben: ↑18.06.2024, 07:55
ich habe gerade einen Bericht gesehen, wo ich dachte, dass kann doch nicht wahr sein !
Nach einem Verkehrsunfall, soll die nachweislich unschuldige Geschädigte mit einem Kontoauszug nachweisen, dass sie vor 18 Jahren das Auto bezahlt hat und somit auch Anspruchsberechtigt ist !?
Der Kaufvertrag und die Eintragung im Brief reichten vor Gericht nicht aus ....
Weitere Möglichkeit wären Zeugen.
Die möglichen Beteiligten sind allerdings bereits verstorben...
yo...auch mitbekommen....echt jetzt...Unstrittig ist, das die gegnerische Versicherung ja alles daran setzt nicht zahlen zu müssen....oder auch nur die Rechnung zu kürzen...aber so ....
dream as if you´ll live forever
live as if you´ll die today
Demnächst muss ich auch noch ne Fruchtwasseruntersuchung von 1968 mitführen weil mein Perso nicht reicht. Das ist bescheuerter als so manches Gerichtsurteil bei den Amis.
A woman's brain is divided into two sides.
Where we have the left side and the right side.
On the left side of a woman's brain, there is nothing right.
On the right side of a woman's brain, there is nothing left.
Hab ich auch gesehen. Der Richter gehört sofort seines Amtes enthoben und wird am besten nach Russland deportiert. Dort sind solche Urteile willkommen. In meinen Augen Rechtsbeugung der schlimmsten Sorte.
Ich sollte bei der Zulassungsbehörde zum anmelden mal nen Kaufvertrag vorweisen. Hat mich auch gute zwei Stunden und Nerven gekostet bis er angemeldet war..
mfg Sebastian
WHB, ETK auf Anfrage zum Download per PN. Habe Schlossabdeckungen auf Ersatz.
the Brain hat geschrieben: ↑18.06.2024, 09:23
Das glaube ich erst wenns nen Aktenzeichen hat wo ich das nachlesen kann.
" Mann dreht Frau durch Fleischwolf. BILD sprach zu erst mit der Frikadelle ! "
...hast schon Recht...SAT1 gehört ja auch zu den "reisserischen" aufbereiteten Berichterstattungen aus erster Quelle....
...ähnlich auch dem vorliegenden Urteil über die Tatsache, das man zwar als Halter kein Parkknöllchen zahlen muss, wenn man nicht selbst gefahren ist und den Fahrer nicht nennen will...aber überall gibt es auch ein Quentchen Wahrheit und andere drakonische Strafen
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the Brain hat geschrieben: ↑18.06.2024, 09:23
Das glaube ich erst wenns nen Aktenzeichen hat wo ich das nachlesen kann.
" Mann dreht Frau durch Fleischwolf. BILD sprach zu erst mit der Frikadelle ! "
...hast schon Recht...SAT1 gehört ja auch zu den "reisserischen" aufbereiteten Berichterstattungen aus erster Quelle....
...ähnlich auch dem vorliegenden Urteil über die Tatsache, das man zwar als Halter kein Parkknöllchen zahlen muss, wenn man nicht selbst gefahren ist und den Fahrer nicht nennen will...aber überall gibt es auch ein Quentchen Wahrheit und andere drakonische Strafen
Zwei Paar Schuhe. Das wovon du sprichst ist der Anhörungsbogen. Den hats seit ich fahre und wenn ich mich nicht äußern will droht mir ein Fahrzeugbuch. Das andere glaube ich einfach nicht, erstmal. Wenn ich das beim ADAC oder sonstwo nachlesen kann verschieße ich meine Pfeile.
Antje und ich haben auch nen Ticket gezogen. Dann stehe ich dazu und jammer nicht das die schnell gewesen sind denn zuerst waren WIR schnell. Zu schnell.
Wir Zocker sagen Zahlen und Lächlen. Oder einfach ausgedrückt, wenn ich erwischt werde ists berechtigt. Aber du wirst mich niemals Pfiepen und Jammern hören....
Das hier ist aktuell niederste Polemik. Bis ich das nachlesen kann.......
"Ich provoziere überhaupt nicht, provozieren tun die Faschisten"
Jörg hat geschrieben: ↑18.06.2024, 10:35
Der Richter wird seine Gründe haben.
Die Begründung sollte man kennen, um sein Urteil in den asozialen Medien zu posten oder sonst wie zu verbreiten.
...das das UNS eigentlich klar ist, ist unbestritten ....
...aber die Entrüstung bei solch "Sommerloch-Schlagzeilen" ist immer sehr hoch
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Ich sollte bei der Zulassungsbehörde zum anmelden mal nen Kaufvertrag vorweisen. Hat mich auch gute zwei Stunden und Nerven gekostet bis er angemeldet war..
Hätte jetzt auch gewettet das dort der Eigentumsnachweis erbracht wird und dann gibt es Papiere.
Mein Rekord ohne Papiere aus Fr, mit Kaufvertrag
Commodore ohne deutsche Papiere aus Portugal mit Kaufvertrag.
Alles gut
Rekord CQP 1700 S schön cruisen; Commodore A 4TL GSE schnell reisen
Und wird wahrscheinlich nachweisen müssen das die Bankschuld erbracht ist und ihr das Fahrzeug gehört.weil sonst der Kreditgeber der Geschädigte ist. So einfach kanns sein aber erstmal die bunten Fahnen wehen lassen.
Dann ist man auch als Halter eingetragen und trotzdem gehört die Fuhre wem anders.
Und ich musste schon oft Besitz nachweisen beim Straßenverkehrsamt. Kommt halt immer auf den Wert an.
"Ich provoziere überhaupt nicht, provozieren tun die Faschisten"