OT Autokauf Rücktritt

Allgemeines Gequatsche, Off Topic und Small Talk
Benutzeravatar
zeitmaschine
Beiträge: 712
Registriert: 11.05.2016, 22:38
Status: Offline

OT Autokauf Rücktritt

Beitrag von zeitmaschine »

Servus!

Ich könnte so kotzen......seit 40 Jahren kauf ich Autos und fall immer wieder auf freundliche Gesichter rein....

Habe bei einen bekannten Classic-Händler einen Alltagsoldie gekauft, gekauft wie besehen. Hat beim Besichtigen und Probefahren wie aus Eimern geschüttet und ich hab mal wieder mehr gequatscht als dem Auto zugehört. Der Typ hat auch selber nen Commo A ist aber nicht im Forum...

Ein paar Dinge fand ich schon bei der Abwicklung Scheisse, was aber auch meine Schuld war, weil ich von der geplanten Inzahlungnahme des alten Autos zurückgetreten bin und dann alles ohne Inzahlungnahme bezahlen wollte. War erst telefonisch okay und kaum hatte ich die Autos um und abgemeldet kam ein Anruf: Nein, wenn ich meinen nicht in Zahlung gebe, will er den originalen Kaufpreis ohne den zuvor ausgehandelten Minderpreis. Super, ich hatte den Alten schon an nen Bekannten weiterverkauft....also musste ich zähneknirschend akzeptieren.

Beim Kauf hieß es ein elektrischer Fensterheber wäre kaputt. Okay, denk ich, keine große Sache, mach ich selber. Bei irgendeinem Telefonat frage ich noch welcher Heber kaputt wäre weil ich den schon mal bestellen wollte. Antwort: ist behoben. (!)

Auto geholt (400 km weg...), heute mal alles durchgetestet, 3 von 4 Hebern ohne Funktion. Dazu ne handvoll seltsamer Phänomene wie beispielsweise das sich die elektrische Blockierung der hinteren Heber zwar einschalten lässt, aber die nichts blockiert....häääää?

Keine Ahnung was da alles nicht stimmt. Im Grunde ein schöner Wagen (wobei er seltsam heiss wird, E-Lüfter schaltet sich extrem schnell zu) aber ich habe gerade so die Schnauze voll verarscht zu werden das ich die Kiste zurückstellen möchte und Scheiss auf die ganzen Zusatzkosten. Geht da rechtlich oder wird das schwierig?

Ich habe mich zugegeben wie ein Idiot benommen und mal wieder einen netten Lächeln vertraut. Aber es kann doch nicht sein das der Typ mit der Scheisse durchkommt.....grrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrr.


Andy69
Beiträge: 60
Registriert: 23.12.2021, 14:20
Status: Offline

Re: OT Autokauf Rücktritt

Beitrag von Andy69 »

Ich sag mal so,wenn der Preis o.k war warum nicht.
Wenn nicht kannst du ihn 14 Tage ohne weiteres zurück stellen. P.S mach auch schon lang mit Autos Rum mich überrascht fast nix mehr.
El Greco
Beiträge: 2048
Registriert: 21.11.2007, 18:10
Wohnort: KR
Status: Offline

Re: OT Autokauf Rücktritt

Beitrag von El Greco »

zeitmaschine hat geschrieben: 30.04.2023, 12:01 Servus!

Ich könnte so kotzen......seit 40 Jahren kauf ich Autos und fall immer wieder auf freundliche Gesichter rein....

Habe bei einen bekannten Classic-Händler einen Alltagsoldie gekauft, gekauft wie besehen. Hat beim Besichtigen und Probefahren wie aus Eimern geschüttet und ich hab mal wieder mehr gequatscht als dem Auto zugehört. Der Typ hat auch selber nen Commo A ist aber nicht im Forum...

Ein paar Dinge fand ich schon bei der Abwicklung Scheisse, was aber auch meine Schuld war, weil ich von der geplanten Inzahlungnahme des alten Autos zurückgetreten bin und dann alles ohne Inzahlungnahme bezahlen wollte. War erst telefonisch okay und kaum hatte ich die Autos um und abgemeldet kam ein Anruf: Nein, wenn ich meinen nicht in Zahlung gebe, will er den originalen Kaufpreis ohne den zuvor ausgehandelten Minderpreis. Super, ich hatte den Alten schon an nen Bekannten weiterverkauft....also musste ich zähneknirschend akzeptieren.

Beim Kauf hieß es ein elektrischer Fensterheber wäre kaputt. Okay, denk ich, keine große Sache, mach ich selber. Bei irgendeinem Telefonat frage ich noch welcher Heber kaputt wäre weil ich den schon mal bestellen wollte. Antwort: ist behoben. (!)

Auto geholt (400 km weg...), heute mal alles durchgetestet, 3 von 4 Hebern ohne Funktion. Dazu ne handvoll seltsamer Phänomene wie beispielsweise das sich die elektrische Blockierung der hinteren Heber zwar einschalten lässt, aber die nichts blockiert....häääää?

Keine Ahnung was da alles nicht stimmt. Im Grunde ein schöner Wagen (wobei er seltsam heiss wird, E-Lüfter schaltet sich extrem schnell zu) aber ich habe gerade so die Schnauze voll verarscht zu werden das ich die Kiste zurückstellen möchte und Scheiss auf die ganzen Zusatzkosten. Geht da rechtlich oder wird das schwierig?

Ich habe mich zugegeben wie ein Idiot benommen und mal wieder einen netten Lächeln vertraut. Aber es kann doch nicht sein das der Typ mit der Scheisse durchkommt.....grrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrr.
Wenn du bei einem Händler gekauft hat greift die gesetzliche Sachmängelhaftung, Minimum 12 Monate. Du hast ein 14tägiges Rücktrittsrecht bei einer Finanzierung, Leasing oder nach dem Fernmeldeabsatzgeschäft. Sobald du das Auto Bar bezahlst und abholst gehört es dir, da ist nichts mehr mit Rücktritt. Zu den Schäden, der Verkäufer hat das Recht die Reparaturen bei sich vor Ort durchzuführen, muss allerdings für den Transport aufkommen. Alternativ erteilt er dir eine Reparaturfreigabe bei dir vor Ort. In den ersten 12 Monaten greift die Beweislast, sprich, er muss beweisen, dass zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs der Ware, Auslieferung des Fahrzeugs, das Fahrzeug mängelfrei war. Aus dieser Nummer kommt er nur raus, wenn er die Mängel offen gelegt hat und schriftlich im Vertrag festgehalten hat.
Was man sich von einem Stuhl abgucken kann? Er kommt mit jedem Arsch klar!
Benutzeravatar
Joan
Beiträge: 3554
Registriert: 25.11.2007, 11:05
Wohnort: Luleå
Status: Offline

Re: OT Autokauf Rücktritt

Beitrag von Joan »

Klingt im Moment eigentlich nicht nach verarsche.
Commodore Coupe, Automatic Bj. '71, 28H
Benutzeravatar
buckrodgers61
Beiträge: 8426
Registriert: 04.12.2007, 18:42
Wohnort: Mönchengladbach
Status: Offline

Re: OT Autokauf Rücktritt

Beitrag von buckrodgers61 »

…früher war ich auch Bauäugiger…früher wie auch heute wird versucht mit wenig Aufwand viel Geld zu erzielen….egal wo…



das mit den Fensterhebern hätteste doch vor Ort schon testen können (ich weiß…hätte hätte….) nur das mit dem Motor….irgendwas schriftliches liegt doch vor…Rechtsschutz vorhanden ?….mit dem Verkäufer das mal durchgekaspert….

egal…geht einem auf den Zeiger und die kostbare Zeit ist auch futsch..

ich habs vor ein paar Jahren genau umgekehrt gemacht….meine Frau hat mich zu nem, sagen wir mal, Winterwagen überredet….sie hatte sogar einen hier in der näheren Ecke gefunden, wo ich noch immer nach bestimmten Fahrzeugen (eben nur für kleines Geld und für den EINEN Winter) gesucht habe…..hingefahren…Probefahrt gemacht…zum Kumpel. der ne KÜS-Prüfstelle hat…(kannste unbesorgt kaufen)….selbst den ersten Defekt hatte ich schon bildlich vor mir….war aber nur ne defekte WaPu…und die hatte irgendein Honk auf dem Gewissen, der nen abgebrochenen Lüfterflügel verucht hat mit ner Heißklebepistole wieder anzukleben…🤣

Das Ding fahre ich immer noch…ok….da muss ne Kleinigkeit dran geschweißt werden…aber bei nem 27 Jahre alten Auto……
dream as if you´ll live forever
live as if you´ll die today
Benutzeravatar
re681
Beiträge: 1222
Registriert: 24.09.2021, 16:53
Wohnort: selm
Status: Offline

Re: OT Autokauf Rücktritt

Beitrag von re681 »

wichtig ist vor allem was im Kaufvertrag steht!
Steht die Firma als Verkäufer oder eine Privatperson?
Und grundsätzlich alles schriftlich machen !
Nicht mal eben am Telefon rumdiskutieren!
L.G. Dietmar :icon_winken_01


WENN DU WILLST DAS ES RICHTIG WIRD MACH ES SELBST!!!!! :icon_examen_01
El Greco
Beiträge: 2048
Registriert: 21.11.2007, 18:10
Wohnort: KR
Status: Offline

Re: OT Autokauf Rücktritt

Beitrag von El Greco »

re681 hat geschrieben: 30.04.2023, 19:31 wichtig ist vor allem was im Kaufvertrag steht!
Steht die Firma als Verkäufer oder eine Privatperson?
Und grundsätzlich alles schriftlich machen !
Nicht mal eben am Telefon rumdiskutieren!
Das spielt gar keine Rolle ob er als Privatperson im Kaufvertrag steht wenn er als Händler inseriert. Auch im Kaufvertrag können Punkte stehen die nicht rechtens sind, wie z. Bsp. gekauft wie gesehen oder Teileträger, das geht vor Gericht komplett unter.
Was man sich von einem Stuhl abgucken kann? Er kommt mit jedem Arsch klar!
Benutzeravatar
buckrodgers61
Beiträge: 8426
Registriert: 04.12.2007, 18:42
Wohnort: Mönchengladbach
Status: Offline

Re: OT Autokauf Rücktritt

Beitrag von buckrodgers61 »

El Greco hat geschrieben: 30.04.2023, 21:08
re681 hat geschrieben: 30.04.2023, 19:31 wichtig ist vor allem was im Kaufvertrag steht!
Steht die Firma als Verkäufer oder eine Privatperson?
Und grundsätzlich alles schriftlich machen !
Nicht mal eben am Telefon rumdiskutieren!
Das spielt gar keine Rolle ob er als Privatperson im Kaufvertrag steht wenn er als Händler inseriert. Auch im Kaufvertrag können Punkte stehen die nicht rechtens sind, wie z. Bsp. gekauft wie gesehen oder Teileträger, das geht vor Gericht komplett unter.
….leider ja…
dream as if you´ll live forever
live as if you´ll die today
Benutzeravatar
the Brain
Beiträge: 12329
Registriert: 11.05.2013, 14:32
Wohnort: Petershagen
Status: Offline

Re: OT Autokauf Rücktritt

Beitrag von the Brain »

buckrodgers61 hat geschrieben: 01.05.2023, 00:24
El Greco hat geschrieben: 30.04.2023, 21:08
re681 hat geschrieben: 30.04.2023, 19:31 wichtig ist vor allem was im Kaufvertrag steht!
Steht die Firma als Verkäufer oder eine Privatperson?
Und grundsätzlich alles schriftlich machen !
Nicht mal eben am Telefon rumdiskutieren!
Das spielt gar keine Rolle ob er als Privatperson im Kaufvertrag steht wenn er als Händler inseriert. Auch im Kaufvertrag können Punkte stehen die nicht rechtens sind, wie z. Bsp. gekauft wie gesehen oder Teileträger, das geht vor Gericht komplett unter.
….leider ja…
Wie ist das mit der Klausel " im Kundenauftrag " ?
.....und Er lächelt, denn Er weiß: Das Böse siegt immer! 8)

Nix iss mir so lieb , wie der Heckantrieb........
El Greco
Beiträge: 2048
Registriert: 21.11.2007, 18:10
Wohnort: KR
Status: Offline

Re: OT Autokauf Rücktritt

Beitrag von El Greco »

the Brain hat geschrieben: 01.05.2023, 00:34
buckrodgers61 hat geschrieben: 01.05.2023, 00:24
El Greco hat geschrieben: 30.04.2023, 21:08

Das spielt gar keine Rolle ob er als Privatperson im Kaufvertrag steht wenn er als Händler inseriert. Auch im Kaufvertrag können Punkte stehen die nicht rechtens sind, wie z. Bsp. gekauft wie gesehen oder Teileträger, das geht vor Gericht komplett unter.
….leider ja…
Wie ist das mit der Klausel " im Kundenauftrag " ?
Dann darf er dir noch nicht einmal das Auto aufschließen, er darf ausschließlich vermitteln zwischen Verkäufer und Käufer. Sobald er den Käufer berät hat er ein Problem.
Was man sich von einem Stuhl abgucken kann? Er kommt mit jedem Arsch klar!
El Greco
Beiträge: 2048
Registriert: 21.11.2007, 18:10
Wohnort: KR
Status: Offline

Re: OT Autokauf Rücktritt

Beitrag von El Greco »

buckrodgers61 hat geschrieben: 01.05.2023, 00:24
El Greco hat geschrieben: 30.04.2023, 21:08
re681 hat geschrieben: 30.04.2023, 19:31 wichtig ist vor allem was im Kaufvertrag steht!
Steht die Firma als Verkäufer oder eine Privatperson?
Und grundsätzlich alles schriftlich machen !
Nicht mal eben am Telefon rumdiskutieren!
Das spielt gar keine Rolle ob er als Privatperson im Kaufvertrag steht wenn er als Händler inseriert. Auch im Kaufvertrag können Punkte stehen die nicht rechtens sind, wie z. Bsp. gekauft wie gesehen oder Teileträger, das geht vor Gericht komplett unter.
….leider ja…
Was meinst du mit leider ja?
Was man sich von einem Stuhl abgucken kann? Er kommt mit jedem Arsch klar!
Benutzeravatar
the Brain
Beiträge: 12329
Registriert: 11.05.2013, 14:32
Wohnort: Petershagen
Status: Offline

Re: OT Autokauf Rücktritt

Beitrag von the Brain »

Wolfgang wirds vermutlich schwer fallen das alles beweisen zu können.
Unter gewissen Voraussetzungen sollen solche " Agenturgeschäfte " laut BGH Urteil zulässig sein.
.....und Er lächelt, denn Er weiß: Das Böse siegt immer! 8)

Nix iss mir so lieb , wie der Heckantrieb........
Benutzeravatar
zeitmaschine
Beiträge: 712
Registriert: 11.05.2016, 22:38
Status: Offline

Re: OT Autokauf Rücktritt

Beitrag von zeitmaschine »

Scheint alles nicht so einfach zu sein wie sich der Laie das vorstellt. Ich dachte der Käuferschutz wär inzwischen so weit entwickelt das du als Händler immer die Arschkarte hast.
Allerdings ist die Laune heute wieder besser, ich kanns ja immer doch nicht lassen und hab so lange dran rumgesucht bis alle Fehler bei den Fensterhebern ausgemerzt waren. Waren mehrere Dinge die sich perfekt ergänzt haben und ein nicht erklärbares Fehlerbild produziert haben, dazu eines was auch nach dem Zufallsprinzip getan hat, geht, geht nicht, geht usw...
Ich vermute mal in der Werkstatt hat zufällig alles funktioniert bzw. sie haben nicht alle runter und wieder hochgefahren und so kam es zu der Aussage: Haben wir repariert... :mrgreen:

Nur wenn du denn als 08/15 Kunde die Karre mit der Aussage tut alles vom Hof fährst und zu Hause feststellst 3 von 4 Hebern gehen nicht, da drehst du natürlich frei....der Austausch pro Stück liegt ja mal bei locker 300 Euro oder mehr....plus die Nebenstory mit der Inzahlungsnahme des alten Autos.

Dafür bin ich jetzt Experte für Fensterheber beim Astra G und sollte irgendwer Probleme damit haben, kommt vorbei....lösen wir... :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: inklusive Tausch des Dreckshebers....
Benutzeravatar
Brender
Beiträge: 10236
Registriert: 18.03.2012, 12:51
Wohnort: Hohenroth
Status: Offline

Re: OT Autokauf Rücktritt

Beitrag von Brender »

Eindeutig dein Fehler. Auto mit elektrischen Fensterhebern... Geht gar nicht.... :wink: :mrgreen:
mfg Sebastian ;)

WHB, ETK auf Anfrage zum Download per PN. Habe Schlossabdeckungen auf Ersatz.
Bild
Benutzeravatar
buckrodgers61
Beiträge: 8426
Registriert: 04.12.2007, 18:42
Wohnort: Mönchengladbach
Status: Offline

Re: OT Autokauf Rücktritt

Beitrag von buckrodgers61 »

El Greco hat geschrieben: 01.05.2023, 09:34
buckrodgers61 hat geschrieben: 01.05.2023, 00:24
El Greco hat geschrieben: 30.04.2023, 21:08

Das spielt gar keine Rolle ob er als Privatperson im Kaufvertrag steht wenn er als Händler inseriert. Auch im Kaufvertrag können Punkte stehen die nicht rechtens sind, wie z. Bsp. gekauft wie gesehen oder Teileträger, das geht vor Gericht komplett unter.
….leider ja…
Was meinst du mit leider ja?
…die Bestätigung deiner Aussage…
dream as if you´ll live forever
live as if you´ll die today
Antworten