c limo zum fertigstellen
Re: c limo zum fertigstellen
Ne Delle und keine Beule und ich vermute das regelt die Betriebshaftpflicht, oder auch nicht.
.....und Er lächelt, denn Er weiß: Das Böse siegt immer!
Nix iss mir so lieb , wie der Heckantrieb........
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- Harry Vorjee
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Re: c limo zum fertigstellen
Na ja, also ob er nun ein kleiner Spinner ist oder nicht, ob es ein Fahrzeug ist, was wohl für zu viel Geld angeboten wird oder auch nicht, ärgerlich und Scheiße ist das auf jeden Fall und da hat er auch mein Mitleid.
Nun aber noch einmal eine Frage, ist der jetzt noch Unfallfrei ???
Gruß
Harry Vorjee
Nun aber noch einmal eine Frage, ist der jetzt noch Unfallfrei ???
Gruß
Harry Vorjee
Re: c limo zum fertigstellen
Warum Harry? Stell dir vor er hat die Delle selbst verursacht. Lässt es sich von seiner Haftpflicht vergolden und prostituiert sich nun vor laufender Kamera.
Übrigens ists eine Delle und keine Beule.
Übrigens ists eine Delle und keine Beule.
.....und Er lächelt, denn Er weiß: Das Böse siegt immer!
Nix iss mir so lieb , wie der Heckantrieb........
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Re: c limo zum fertigstellen
Unfallfrei – Eine Definition des Begriffs
Viele Gebrauchtwagen werden von Verkäufern als unfallfrei ausgezeichnet. Welche Bedeutung verbirgt sich aber hinter diesem Begriff, der oftmals Fragen aufwirft?
Die Definition des Begriffs “unfallfrei” findet sich in einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln vom 11.06.1975 (Az.: 2 U 31/74). Auch wenn dieses Urteil schon vor einigen Jahrzehnten gefällt wurde, berufen sich viele Gerichte immer noch darauf. Der amtliche Leitsatz besagt Folgendes:
Der Begriff “Unfallfreiheit” oder “unfallfrei” wird im Kraftfahrzeughandel einheitlich verwendet und besagt, dass ein Fahrzeug keinen Schaden erlitten hat, der als erheblich anzusehen ist. Die Erheblichkeit eines Schadens bestimmt sich nach der Verkehrsauffassung, die nur geringfügige, ausgebesserte Blechschäden und “Schönheitsfehler” aus dem Begriff der Unfallfreiheit ausklammert.
Eine Unfallfreiheit liegt also nicht vor, wenn ein Auto einen erheblichen Schaden erlitten hat. Wo liegt nun aber der Unterschied zwischen einem Bagatell- und einem Unfallschaden? Leider ist eine Abgrenzung hier häufig nur schwer zu treffen.
Viele Gebrauchtwagen werden von Verkäufern als unfallfrei ausgezeichnet. Welche Bedeutung verbirgt sich aber hinter diesem Begriff, der oftmals Fragen aufwirft?
Die Definition des Begriffs “unfallfrei” findet sich in einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln vom 11.06.1975 (Az.: 2 U 31/74). Auch wenn dieses Urteil schon vor einigen Jahrzehnten gefällt wurde, berufen sich viele Gerichte immer noch darauf. Der amtliche Leitsatz besagt Folgendes:
Der Begriff “Unfallfreiheit” oder “unfallfrei” wird im Kraftfahrzeughandel einheitlich verwendet und besagt, dass ein Fahrzeug keinen Schaden erlitten hat, der als erheblich anzusehen ist. Die Erheblichkeit eines Schadens bestimmt sich nach der Verkehrsauffassung, die nur geringfügige, ausgebesserte Blechschäden und “Schönheitsfehler” aus dem Begriff der Unfallfreiheit ausklammert.
Eine Unfallfreiheit liegt also nicht vor, wenn ein Auto einen erheblichen Schaden erlitten hat. Wo liegt nun aber der Unterschied zwischen einem Bagatell- und einem Unfallschaden? Leider ist eine Abgrenzung hier häufig nur schwer zu treffen.
mfg Sebastian
WHB, ETK auf Anfrage zum Download per PN. Habe Schlossabdeckungen auf Ersatz.
WHB, ETK auf Anfrage zum Download per PN. Habe Schlossabdeckungen auf Ersatz.
Re: c limo zum fertigstellen
Als Unfallschaden wird definitiv ein Schaden angesehen, wenn eingeschweißte Bleche erneuert werden oder der Rahmen gerichtet wird .Brender hat geschrieben: ↑21.02.2023, 14:26 Unfallfrei – Eine Definition des Begriffs
Viele Gebrauchtwagen werden von Verkäufern als unfallfrei ausgezeichnet. Welche Bedeutung verbirgt sich aber hinter diesem Begriff, der oftmals Fragen aufwirft?
Die Definition des Begriffs “unfallfrei” findet sich in einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln vom 11.06.1975 (Az.: 2 U 31/74). Auch wenn dieses Urteil schon vor einigen Jahrzehnten gefällt wurde, berufen sich viele Gerichte immer noch darauf. Der amtliche Leitsatz besagt Folgendes:
Der Begriff “Unfallfreiheit” oder “unfallfrei” wird im Kraftfahrzeughandel einheitlich verwendet und besagt, dass ein Fahrzeug keinen Schaden erlitten hat, der als erheblich anzusehen ist. Die Erheblichkeit eines Schadens bestimmt sich nach der Verkehrsauffassung, die nur geringfügige, ausgebesserte Blechschäden und “Schönheitsfehler” aus dem Begriff der Unfallfreiheit ausklammert.
Eine Unfallfreiheit liegt also nicht vor, wenn ein Auto einen erheblichen Schaden erlitten hat. Wo liegt nun aber der Unterschied zwischen einem Bagatell- und einem Unfallschaden? Leider ist eine Abgrenzung hier häufig nur schwer zu treffen.
Bei geschraubten Teilen, scheiden sich die Gelehrten...
Ich habe früher regelmäßig Unfallwagen gekauft ,über den Winter gefahren und im Frühjahr wieder verkauft.
Da habe ich grundsätzlich angegeben welche Teile erneuert , welche instandgesetzt und welche Lackiert wurden.
Alles andere kann mächtig teuer werden...
L.G. Dietmar
WENN DU WILLST DAS ES RICHTIG WIRD MACH ES SELBST!!!!!
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