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Garagen Eigentümerwechsel

Verfasst: 10.10.2018, 18:10
von andysteinmetz
Moin Mädels,

da hier ja sehr kompetente Leute sind folgende Frage :
Ich habe hier 2 Garagen die eigentlich in die Erbmasse meiner Eltern fallen.
Mein Vater ist letztes Jahr verstorben und meine Mutter (82) mit Bauchspeicheldrüsenkrebs lebt noch.
Jetzt möchten wir die Garagen noch zu Lebzeiten auf mich übertragen.
Das Problem ist das diese auf einem Gemeinschaftsgrundstück ( > 21 Garagen) stehen und keine einzelnen Flurstücknummern haben.
Muß ich jetzt zwingend zum Notar oder kann ich das irgendwie auf dem kleinen Dienstweg mit der Stadt regeln ???

Danke und Gruß
Andy

Re: Garagen Eigentümerwechsel

Verfasst: 10.10.2018, 18:57
von Armin
andysteinmetz hat geschrieben: 10.10.2018, 18:10 Moin Mädels,

da hier ja sehr kompetente Leute sind folgende Frage :
Ich habe hier 2 Garagen die eigentlich in die Erbmasse meiner Eltern fallen.
Mein Vater ist letztes Jahr verstorben und meine Mutter (82) mit Bauchspeicheldrüsenkrebs lebt noch.
Jetzt möchten wir die Garagen noch zu Lebzeiten auf mich übertragen.
Das Problem ist das diese auf einem Gemeinschaftsgrundstück ( > 21 Garagen) stehen und keine einzelnen Flurstücknummern haben.
Muß ich jetzt zwingend zum Notar oder kann ich das irgendwie auf dem kleinen Dienstweg mit der Stadt regeln ???

Danke und Gruß
Andy
Ich wuerde mal behaupten dass nichts auf kleinem Dienstweg in der BRD geht. Die Gerichte werden gerne beschaeftigt. Ich wuerde schleunigst den
einen Termin beim Notar erfragen der natuerlich seine Kostentabelle fuer eine Sprechstunde hat. Also gib Gas.

Armin

Re: Garagen Eigentümerwechsel

Verfasst: 10.10.2018, 19:09
von Höxteraner
Die Garagen sind Eigentum und der Platz auf dem sie stehen sind von der Stadt gemietet, richtig?
Dann würd ich erst bei der Stadt nachfragen!
Ist günstiger als der Notar!

Re: Garagen Eigentümerwechsel

Verfasst: 11.10.2018, 07:47
von Laurin666
Servus Andy!

Geht auf jeden Fall nur über Notar. Bei Grundstücksangelegenheiten führt KEIN Weg drumherum. Das ist ein Eigentumsübertrag, der notariell beglaubigt werden muss und grundbuchlich gesichert sein will. Nix kleiner Dienstweg. Aber ohne jetzt genau den Fall zu kennen gehe ich davon aus, daß die Garagen zu einer Wohnung oder einem Hausanteil gehören?! Dann ist es ein sog. Miteigentumsanteil, der ggf. ohne die Wohnung/Haus nicht übertragen werden kann, da die Garagen zwingend zu Wohnung/Haus gehören. Kann , muss aber nicht. Es kann auch sein, daß die Eigentümergemeinschaft dem Übertrag zustimmen muss. Ist idR eine Formalie, aber so ist das nun mal.

Wenn noch Fragen geben sollte, bitte gern. Allerdings dann an meine Frau, die ist die absolute Fachfrau wenn es um das Thema geht ;-)

Re: Garagen Eigentümerwechsel

Verfasst: 12.10.2018, 18:55
von andysteinmetz
Höxteraner hat geschrieben: 10.10.2018, 19:09 Die Garagen sind Eigentum und der Platz auf dem sie stehen sind von der Stadt gemietet, richtig?
Dann würd ich erst bei der Stadt nachfragen!
Ist günstiger als der Notar!
Nein, die Garagen sind Einzeleigentum und die Fläche ist ein Gemeinschaftliches Eigentumsgrundstück.
Da ist nichts von der Stadt gemietet....
Danke für die Antworten