Das ist Falsch! Klar müssen auch 175iger wie sie im Räderkatalog stehen eingetragen werden!BennyBenson hat geschrieben:Jau hatte ich auch auf 5x14 und danach auf 6,5x14 drauf.
Passt ohne Probleme.
P.S:: Alles was im Räderkatalog steht (zum Rekord C mit 4-Loch Achse) darfst du fahren ohne es eintragen zu müssen.
Die 185/70 R14 stehen nur beim Commodore (5-Loch Achse) Die müssten halt eingetragen werden
Reifen
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Hm, gut, dann ist das in Hessen/Baden Württemberg wohl anders.
Auf der Zulassungsstelle hat man mir das so erklärt nachdem ich neue Papiere beantragt habe und die ganzen extra eingetragen Rad/Reifen Kombinationen nicht mehr drin standen.
Auch der TÜV Prüfer hatte mir das nochmal bestätigt, aber da scheint wohl auch wieder jeder sein eigenes Süppchen zu kochen.
Tante Edith sagt:
http://www.tuev-nord.de/de/service-und- ... e_4956.htm
Auch nochmal hier im aktuellen Räderkatalog von Opel auf Seite 5 Nachzulesen:
http://www.opel.de/content/dam/Opel/Eur ... 201_v1.pdf
Achtung: Das Betrifft aber wohl nur Fahrzeuge mit "neuen" Papieren. Also Zusatzbescheinigung Teil 1 und 2
So Edith zum letzten mal
Auf der Zulassungsstelle hat man mir das so erklärt nachdem ich neue Papiere beantragt habe und die ganzen extra eingetragen Rad/Reifen Kombinationen nicht mehr drin standen.
Auch der TÜV Prüfer hatte mir das nochmal bestätigt, aber da scheint wohl auch wieder jeder sein eigenes Süppchen zu kochen.
Tante Edith sagt:
http://www.tuev-nord.de/de/service-und- ... e_4956.htm
Alles was dem vom Hersteller ausgegeben Räderkatalog abweicht, muss nach wie vor eingetragen werdenEs ist nicht erforderlich, dass die im Fahrzeugschein angegebene Rad-/Reifen-kombination montiert ist. Sie dürfen alle entsprechend der Fahrzeug-ABE bzw. EG-Betriebserlaubnis/Typgenehmigung genehmigten Kombinationen fahren.
Die Zulässigkeit einer von der Fahrzeug-ABE bzw. EG-Betriebserlaubnis/ EG-Typgenehmigung abweichenden Rad-/Reifenkombination müssen Sie weiterhin durch eine Eintragung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), eine Anbaubescheinigung aufgrund eines Teilegutachtens oder eine ABE für die Rad-/Reifenkombination nachweisen.
Auch nochmal hier im aktuellen Räderkatalog von Opel auf Seite 5 Nachzulesen:
http://www.opel.de/content/dam/Opel/Eur ... 201_v1.pdf
Achtung: Das Betrifft aber wohl nur Fahrzeuge mit "neuen" Papieren. Also Zusatzbescheinigung Teil 1 und 2
So Edith zum letzten mal
Fazit: Du musst auf jedenfall die Reifen eintragen lassen...ich hab da mist erzählt!Beim Serienreifenkatalog gilt:
Alle Fahrzeuge mit EZ ab 1.10.05 dürfen ALLE im Serienreifenkatalog enthaltenen Reifen für das Fahrzeug/Motor fahren ohne diese beim TÜV
eintragen zu lassen.
Für alle Fahrzeuge mit EZ vor dem 1.10.05 gilt:
1.) Ich habe noch die alten Papieren (KZF-Schein bzw. Brief): Ich darf nur die Reifen fahren, die in den Papieren aufgeführt sind.
Wenn ich Reifen aus dem Serienreifenkatalog fahren will, kann ich dies zwar tun, muss aber beim TÜV die Reifen nachträglich eintragen lassen.
2.) Ich habe bereits neue Papieren (Zulassungsbescheinigung Teil1+2) da mein Auto nach dem 1.10.05 bereits einmal umgemeldet worden ist:
Auch hier gilt, das ich die Reifen, die nicht aus den alten Papieren mit in die neuen übertragen worden sind, nochmals beim TÜV eintragen lassen
muss. Technisch kein Problem allerdings ist halt der "Bürokratieakt" zu vollziehen und der TÜV erhält ca 35 EUR für die Eintragung und Abnahme.
Geprüftes Mitglied
sable hat geschrieben:Wenn du neuen Zulassungsbescheinigungen bekommst, darauf bestehen, dass alle Eintragungen 1:1 übernommen werden.
Hatte bisher nie Probleme das ALLE Eintragungen übernommen wurden.
die Tante bei der Zulassungsstelle hat bei mein Rekord auch nur die erste Reifengrösse in den neuen Fahrzeugschein eingetragen ich habe sie extra drauf hingewiesen das ich die nicht fahre ,
ich habe die Grösse X drauf die hier im alten Schein steht ... bitte machen
Sie die grösse rein.. hat Sie natürlich nicht gemacht , Sie sag nehmen Sie den alten Brief mit ins Auto und die Polizei kann sowieso die alten Daten abfragen ,warum einfach machen wenn es auch umständlich geht

