Hallo.
Habe im Netz in einem anderen Forum die Bescheinigung für eine AU Befreiung gefunden, die teilweise je nach Tüv Prüfer und Zulassungsstelle noch gelten soll.
Einfach mal versuchen.
Gruß Jörg
...ist auch hier nicht richtig aufgehoben.
Vieleicht könnte der Sebastian diesen Beitrag eine Rubrik höher eintragen in das Nachschlagewerk.
AU Befreiung
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Offiziell gab es diese AU-Befreiung NIE - da haben sich wohl eher diverse Prüfer "belabern" lassen, aufgrund dieses papiers ne AU-Befreiung einzutragen.
Diese Ausnahmegenehmigung besagt im Ursprung lediglich, daß diverse Opel damals als Neufahrzeuge zulassungsfähig blieben, obwohl es schon neue Grenzwerte gab. Das hat aber im Endeffekt nichts mit der Abgasuntersuchung zu tun.
Diese Ausnahmegenehmigung besagt im Ursprung lediglich, daß diverse Opel damals als Neufahrzeuge zulassungsfähig blieben, obwohl es schon neue Grenzwerte gab. Das hat aber im Endeffekt nichts mit der Abgasuntersuchung zu tun.
Das Allerbeste ist für dich gänzlich unerreichbar: nicht geboren zu sein, nicht zu sein, nichts zu sein. Das zweitbeste aber ist wirklich – bald zu sterben! (Friedrich Nietzsche)
Das Leben fickt einen und kein Gummi schützt Dich! (Böse Berta)
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Kenn ich auch so.Kickdownzug hat geschrieben:Bei mir hieß es beim TÜV "alles vor Erstzulassung 09/69 ist befreit. Meiner wurde am 1.9.69 zugelassen. Pech gehabt
Und ich glaube die Bescheinigung gab es damit Fahrzeuge der selben Reihe durchkamen. Ein Rekord ausm Oktober hatte ja nicht andere Werte als ausm September...
Ich hab das Thema mit dem TÜV schon mal breit getreten. Der Mann hat sich die Zeit genommen um sich einzulesen.
Wie oben schon gesagt wurde - das Papier ist keine AU Befreiung und war es nie!
Es ist nur eine Bescheinigung/Ausnahmegenehmigung das die Betreffenden Fahrzeuge die Werte der AU nicht einhalten müssen !
Ergebniss des Ganzen: Die AU muss gemacht werden, denn das Fahrzeug ist ja AU pflichtig, da gibts nichts drann zu rüttlen.
ABER: Das Fahrzeug braucht die Werte nicht zu Erfüllen !
Was dann zu einem AU Bericht mit dem Text führt: AU nicht bestanden/ Werte nicht erfüllt - Plakette zugeteilt lt. Ausnahmegenehmigung....
Klingt komisch is aber so !
Grüße
Georg
Wie oben schon gesagt wurde - das Papier ist keine AU Befreiung und war es nie!
Es ist nur eine Bescheinigung/Ausnahmegenehmigung das die Betreffenden Fahrzeuge die Werte der AU nicht einhalten müssen !
Ergebniss des Ganzen: Die AU muss gemacht werden, denn das Fahrzeug ist ja AU pflichtig, da gibts nichts drann zu rüttlen.
ABER: Das Fahrzeug braucht die Werte nicht zu Erfüllen !
Was dann zu einem AU Bericht mit dem Text führt: AU nicht bestanden/ Werte nicht erfüllt - Plakette zugeteilt lt. Ausnahmegenehmigung....
Klingt komisch is aber so !
Grüße
Georg
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